Lexikon
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Ablösung: Unter einer Kreditablösung versteht man die Kompletttilgung eines
bestehenden Kredits. Die Ablösung kann auch durch einen neu aufgenommenen Kredit
erfolgen (siehe Umschuldung).
Abnahmeverpflichtung: Unter einer Abnahmeverpflichtung versteht man die Verpflichtung eines Kreditnehmers sich einen Kredit innerhalb eines bestimmten Zeitraums auszahlen zu lassen.
Abrufkredit: Unter einem Abrufkredit versteht man einen Kredit, der auf Abruf bereit steht. Alternativ wird der Abrufkredit auch Rahmenkredit genannt. Für die Bereitstellung fallen keine Kosten an. Erst wenn der sogenannte Abruf erfolgt und damit ein Kredit in Anspruch genommen wird, fallen die vorab vereinbarten Kreditzinsen an. Der Vorteil eines Abrufkredites liegt in der hohen Flexibilität hinsichtlich Kreditinanspruchnahme und Kreditrückzahlung.
Abschreibung: Die Abschreibung ist eine Begrifflichkeit des Steuerrechts. Sie wird auch als AfA bezeichnet, d. h. Absetzung für Abnutzung. Durch die Abschreibung wird die Wertminderung eines Wirtschaftsgutes, z. B. eines Autos oder eines Gebäudes über einen bestimmten Zeitraum ausgedrückt. Das Wirtschaftsgut wird mit einem prozentualen Satz abgeschrieben. Dieser Satz kann in der Steuererklärung als steuerlicher Verlust geltend gemacht werden.
Abtretung: Als Abtretung wird der Übertrag eines Rechts an einer bestimmten Sache oder auch eines Vertrages verstanden. Zweck der Abtretung stellt die Hinzunahme von weiteren Sicherheiten dar. Im Zuge einer engen Baufinanzierung kann beispielsweise das Abtreten einer Lebensversicherung an die finanzierende Bank die Beleihung nach unten verschieben und damit die Finanzierung erst möglich machen.
Agio: Als Agio wird ein Aufgeld bezeichnet. Im Bereich der Kreditvergabe bedeutet dies, dass das Kreditinstitut einen Aufschlag auf den Nennwert des Kreditbetrages verlangt. Kreditzinsen fallen auf den dadurch erhöhten Kreditbetrag an. Ein Agio wird in der Regel prozentual ausgewiesen. Bei einem Kreditwunsch in Höhe von 5.000 € und einem Agio in Höhe von 5 % erhöht sich die Kreditsumme auf 5.250 €. Der Kreditnehmer erhält den Auszahlungsbetrag in Höhe von 5.000 €.
Allgemeine Darlehensbedingungen: Unter den allgemeinen Darlehensbedingungen versteht man die schriftlich fixierten Vertragsbestimmungen des Kreditgebers. Die allgemeinen Darlehensbedingungen sind dem Kreditnehmer spätestens bei Vertragsschluss zwingend auszuhändigen. In den allgemeinen Darlehensbedingungen ist beispielsweise das Widerrufsrecht des Kreditnehmers geregelt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen - kurz AGB genannt - sind als Vertragsbedingungen zu verstehen, die ein Vertragspartner dem anderen Vertragspartner beim Zustandekommen eines Vertrages stellt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der Regel vorformuliert und gelten für die Mehrzahl von Verträgen.
Anfänglicher effektiver Jahreszins: Der anfängliche effektive Jahreszins gibt den effektiven Zinssatz eines Kreditvertrages bei Kreditabschluss an. Der effektive Jahreszins wird zum Teil als anfänglicher ausgewiesen, da bei einigen Vertragformen die Möglichkeit besteht, dass preis- bzw. zinsverändernde Faktoren auf die Kostenstruktur des Vertrages wirken und somit eine Veränderung des effektiven Zinssatzes über die Laufzeit möglich ist.
Annuität: Die Rückzahlung der Kreditsumme erfolgt in gleich bleibenden Raten bis zum Ende der Laufzeit. Die Annuität setzt sich aus einem Zins- und Tilgungsanteil zusammen. Mit zunehmender Laufzeit verringert sich der Zinsanteil bei gleichzeitiger Erhöhung des Tilgungsanteils.
Annuitätendarlehen: Als Annuitätendarlehen wird ein Kredit mit einer gleich hohen Jahreszahlung, d. h. Annuität bezeichnet. Die Rückzahlung selber kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder einmal im Jahr erfolgen. Dabei ist die zu zahlende Kreditrate über die Kreditlaufzeit konstant, wobei sich der Zins- und der Tilgungsanteil innerhalb der Kreditrate verschieben.
Auflassung: Unter der Auflassung ist das Festlegen der Übereignung des Eigentums zwischen Käufer und Verkäufer gemeint. Ein Eigentumsübergang beispielsweise im Zuge eines Hauskaufes ist erst mit der Auflassung und der Eintragung im Grundbuch vollzogen.
Auszahlungsvoraussetzung: Vor der Auszahlung eines Kredites müssen alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sein. Je nach Kreditart können unterschiedliche Auszahlungsvoraussetzungen gelten. Insbesondere bei zweckgebunden Krediten beispielsweise über die Kreditanstalt für den Wiederaufbau - kurz KfW - spielen die Auszahlungsvoraussetzungen eine bedeutende Rolle, da zweckgebundene Kredite zum Teil mit besonderen Kreditkonditionen versehen sind.
Außerplanmäßige Sondertilgung: Bei der außerplanmäßigen Sondertilgung handelt es sich um eine nicht vorab fixierte Form der Kreditrückzahlung. Tätigt ein Kreditnehmer eine Einmalzahlung neben seiner festgelegten Kreditrate spricht man von einer außerplanmäßigen Sondertilgung. Diese Form der Kreditrückzahlung ermöglicht es dem Kreditnehmer seine Kreditschulden vorzeitig zu begleichen.
Autokredit: Als Autokredit wird ein klassischer Ratenkredit bezeichnet, der zum Zweck des Auokaufes aufgenommen wird. In der Regel bietet jedes Autohaus einen eigenen Autokredit an. Dennoch ist eine Fremdfinanzierung häufig günstiger, da der Käufer in diesem Fall gegenüber dem Autohaus als Barzahler auftreten kann und somit in den Genuss eines höheren Rabattes kommt.
Avalkredit: Bei einem Avalkredit handelt es sich um einen Kredit, bei dem ein Kreditinstitut für den Avalkreditnehmer ein Bürge bzw. eine Garantie abgibt. Für das Aval hat der Avalkreditnehmer gegenüber dem Kreditinstitut eine Avalprovision zu leisten.
Avalgebühr: Die Avalgebühr wird auch als Avalprovision bezeichnet und ist als Gebühr für die Bürgschaft zu verstehen.